Eure Spende kommt an
Wir arbeiten ehrenamtlich. Wir arbeiten ehrenamtlich und halten die Verwaltungskosten so niedrig wie möglich. Der weitaus größte Teil eurer Spende fließt in Tierarztkosten, Futter, Unterbringung und Transporte.
Bankverbindung
Überweisungen erreichen uns ohne Gebühren – das ist für uns der günstigste Weg.
Wichtiger Hinweis zur Steuer
Der Tierrettungsverein Ashanti ist derzeit nicht als steuerbegünstigt (gemeinnützig) im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt. Wir dürfen deshalb keine Zuwendungsbestätigungen nach § 50 EStDV ausstellen, und eure Spende ist nicht nach § 10b EStG als Sonderausgabe abziehbar. Das gilt unabhängig von der Höhe.
Auf Wunsch schicken wir gern eine formlose Empfangsbestätigung ohne steuerliche Wirkung.
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Fragen zur Spende
Bekomme ich eine Spendenbescheinigung?
Nein. Eine Zuwendungsbestätigung nach § 50 EStDV darf nur eine als gemeinnützig anerkannte Körperschaft ausstellen. Diese Anerkennung haben wir derzeit nicht – deshalb dürfen wir keine ausstellen, auch nicht auf Wunsch. Eure Spende ist damit steuerlich nicht absetzbar. Eine formlose Empfangsbestätigung ohne steuerliche Wirkung bekommt ihr aber jederzeit.
Kann ich zweckgebunden spenden?
Ja. Schreibt den Zweck einfach in den Verwendungszweck der Überweisung.
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