Tierrettungsverein Ashanti
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Wildunfall: Reh oder Wildschwein angefahren – was tun?

Erst die eigene Sicherheit, dann die Polizei. Das Tier ist Sache der Jägerin oder des Jägers – auch dann, wenn es noch lebt.

Das tust du jetzt

  1. Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
  2. Verletzte Menschen versorgen, bei Bedarf 112.
  3. Polizei 110 rufen und den Standort durchgeben. Sie verständigt die zuständige Jägerin oder den Jäger.
  4. Ist das Tier geflüchtet: Stelle markieren und die Fluchtrichtung merken – für die Nachsuche.
  5. Für die Versicherung die Wildunfallbescheinigung geben lassen; Fotos von Unfallstelle und Schaden machen.

Das bitte nicht

  • Das Tier nicht anfassen. Ein verletztes Reh schlägt aus, ein Wildschwein greift an.
  • Nicht mitnehmen – auch nicht tot und auch nicht, um zu helfen. Das gilt als Wilderei.
  • Nicht weiterfahren, ohne zu melden: Ein verletztes Tier leidet sonst stunden- oder tagelang.

Wer hilft

Polizei 110. Sie kennt die Jagdpächter und schickt sie zur Unfallstelle.

Notfall melden Tierrettung vor Ort

Häufige Fragen

Ich habe „nur“ einen Fuchs, Hasen oder Marder angefahren.

Auch dann anhalten und melden. Ein Anruf bei der Polizei genügt.

Wie vermeide ich Wildunfälle?

In Wald- und Feldabschnitten langsamer fahren, besonders in der Dämmerung und nach der Zeitumstellung. Steht ein Tier am Rand: abblenden, hupen, bremsen – nicht ausweichen.

Passend dazu

Diese Seite gibt allgemeine Hinweise. Sie ersetzt weder tierärztlichen Rat noch eine Rechtsberatung.

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