Wenn dein Tier etwas aufgenommen hat
Sofort zur Tierärztin oder zum Tierarzt fahren. Nicht abwarten, ob sich etwas zeigt — bei vielen Giften entscheidet die erste Stunde. Wenn möglich einen Rest mitnehmen: Das hilft bei der Behandlung.
Melde den Fund außerdem der Polizei oder dem Ordnungsamt. Das Auslegen von Giftködern ist eine Straftat (§ 17 TierSchG, § 303 StGB) — ermitteln können nur die Behörden. Diese Seite ist eine Warnung für andere, keine Anzeige.
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